Reisebedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Wenn auch unangenehm zu Lessen, ist es dennoch unsere Pflicht euch vorgeschriebene AGB´s bzw. Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die folgenden AGB sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit WP-Motobike Motorradreisen geschlossenen Reisevertrages, den Buchende Reiseveranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.
1.Reisevertrag und Bezahlung
Mit der Buchung einer angebotenen Motorradreise durch WP-Motobike bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag
kommt mit der schriftlichen Bestätigung von WP-Motobike zustande. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung i.H. von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist bis
spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn ohne zusätzliche Aufforderung zu leisten. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge sind auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Buchung einer Reise innerhalb von 6
Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtpreis sofort fällig.
Abweichend hiervon ist bei der Buchung von Tagestouren der Gesamtbetrag binnen 14 Tage ab Rechnungsstellung in voller Höhe zu leisten.
2.Übertragung des Vertrages auf eine andere Person
Kann der Kunde die Reise nicht antreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist umgehend
WP-Motobike durch den Kunden vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen. Übernimmt eine andere Person den Vertrag, so haftet der Kunde sowie die andere Person als Gesamtschuldner gegenüber WP-Motobike.
Weitere Gebühren fallen für die Umbuchung nicht an.
3.Leistungen
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Reise auf seiner Internetseite.
4.Mängel
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde hat jeden Mangel, den er während der Reise
feststellt, unverzüglich innerhalb der Reisezeit an Hr. Weinstein Peter (Veranstalter) anzuzeigen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden gesehen werden und
Schadenersatzansprüche ggf. mindern. Hr. Weinstein P. wird versuchen in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung zu erbringen oder die mangelhafte Leistung weitestgehend zu verbessern. Für die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung entsprechende Belege zu sichern.
5.Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor
Reisebeginn
Der Teilnehmer kann von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht die gebuchte Reise auf eine Dritte Person zu übertragen (siehe Punkt 2).
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden entstehen die nachfolgenden Stornierungskosten:
bis 6 Wochen vor Tour Beginn: 10 % des Gesamtpreises
innerhalb 6 bis 4 Wochen vor Tour Beginn: 50 % des Gesamtpreises
innerhalb 4 bis 2 Wochen vor Tour Beginn: 75 % des Gesamtpreises
innerhalb 2 Wochen vor Tour Beginn: 90 % des Gesamtpreises
Nichtantritt der Tour: 100 % des Gesamtpreises
Für Tagestouren gilt abweichend kein Sonderstornierungsrecht. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Tour Beginn oder Nichtantritt der Tour werden Stornierungskosten in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig.
6.Sonderbestimmungen für geführte Motorradreisen
6.1. Mindesteilnehmerzahl bei geführten Motorradreisen
Hr. Weinstein Peter (Veranstalter) behält sich vor, eine Tour abzusagen, wenn weniger als die Mindestteilnehmeranzahl (siehe Reisebeschreibung)
bis 6 Wochen vor Reisebeginn gebucht haben. Die bereits angemeldeten Kunden werden in diesem Fall umgehend informiert und die gesamten geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) werden
zurückerstattet.
6.2. Rücktritt durch Veranstalter nach Antritt der Reise
Der Veranstalter (Weinstein Peter) behält sich vor die Weitere Teilnahme an der Reise zu untersagen, wenn der Kunde (nachfolgend Teilnehmer) die
Durchführung der Reise durch grob ungebührliches oder fahrlässiges Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, in erheblichen Maße stört und dadurch andere Teilnehmer gefährdet oder belästigt sind. Ebenso
ist Veranstalter berechtigt eine weitere Teilnahme an der Reise zu untersagen, sofern das Fahrkönnen des Teilnehmers nicht ausreicht oder sonstige Gründe vorliegen, die die Durchführung der Reise
gefährden.
6.3. Motorrad
Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Motorrad den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entspricht und sich
in technisch einwandfreien Zustand befindet. Erfolgt eine Störung der Leistungserbringung durch Veranstalter aufgrund der Nichteinhaltung dieses Zustandes, ist der Teilnehmer zum Ersatz eines
eventuell auftretenden Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des
Teilnehmers.
Wird ein Leih- Motorrad erwünscht, wird dies durch Veranstalter Hr. Weinstein Peter zur Verfügung gestellt und zugleich zugesichert, dass dieses dem Gesetzlichen Bestimmungen bzw. Zulassung entspricht. Im Fall eines Unfalls welcher ausdrücklich durch den Mieter verursacht wurde, ist dieser im vollen Umfang für Schäden haftbar.
6.4. Führerschein und Fahrkönnen
Der Teilnehmer erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Reise eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige
Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Reise beherrschen zu können. Der Teilnehmer ist verpflichtet den Veranstalter sämtliche Änderungen
hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Teilnahme an der Reise haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt
herausstellen, dass der Teilnehmer für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist der Versantalter von weiteren Vertragserfüllung befreit. Hierbei werden die unter Punkt 4
genannten Rücktrittskosten für den Teilnehmer fällig. Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Teilnehmer keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, so gilt die Regelung unter Punkt
5.
6.5. Landesvorschriften
Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten.
Über die jeweiligen Landesvorschriften, wird er rechtzeitig im Vorfeld Mündlich informiert. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern von Veranstalter oder Dritter, sind vom
Teilnehmer zu tragen.
6.6. Gesundheit, Alkohol und
Medikamente
Es wird darauf verwiesen, dass ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Reiseteilnahme ist.
Reiseteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Reise oder einzelnen Reiseabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter
gegenüber einem Anspruch entsteht.
Dem Teilnehmer ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht geparkt ist, genossen werden. Werden nach Ende der jeweiligen Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die unter Punkt 6 genannten Rechtsfolgen ein.
6.7. Haftung
Der Teilnehmer haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat den Veranstalter Herrn Weinstein Peter von allen
Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber Veranstalter Herrn Weinstein Peter direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Teilnehmer schuldhaft verursachte Schäden
sind nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückzuführen sind.
6.8. Eigenverantwortung
Der Roadcaptain (Peter Weinstein) auf der jeweiligen Tour gibt eine Fahrroute vor,
wobei der Teilnehmer eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Teilnehmer
nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Roadcaptain mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäck am Fahrzeug ist
ausschließlich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung von Veranstalter Herrn
Weinstein Peter ist hierfür ausgeschlossen.
6.9. Wetterbedingungen und Routenanpassung Ich behalte mir das Recht vor, aufgrund schlechter Wetterbedingungen die Reiseroute, nach Notwendigkeit zu ändern. Ich werde in diesem Fall versuchen, gleichartige Leistungen zu erbringen und den Charakter der Reise so weit wie möglich nicht zu verändern. Die Reisetermine wurden im Vorfeld durch Veranstalter so ausgesucht, dass die Wetterbedingungen für die jeweiligen Motorradreise günstig sind. Ich Persönlich trage für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
Außerdem behalte ich mir das Recht vor, Tagestouren aufgrund schlechter Wettervorhersagen abzusagen um Gefahren vorzubeugen.
6.10. Datenschutz und
Urheberrecht
Die auf den Reisen von Veranstalter Hr. Weinstein Peter gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Veranstalter. Veranstalter
ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Der
Veranstalter ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Teilnehmer zwecks Kommunikation hinsichtlich der Reise weiterzugeben. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, hat
er dies schriftlich mitzuteilen.
7.Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von WP-Motobike & Racing, Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und WP-Motobike als ausschließlicher Gerichtsstand Haßfurt vereinbart.
Versicherung
Ich empfehle den Abschluss einer Auslandskranken-versicherung sowie eine für das Reiseland gültige Fahrzeug-Schutzbrief-Versicherung. In den meisten Fällen hat jeder Motorradfahrer bereits diese Versicherungen im Gepäck
Hierbei handelt es sich lediglich um Empfehlungen meinerseits und kein Zwang. Jedoch übernehme ich keinerlei Haftung für unangenehme Zwischenfälle (Unterstützung ist jedoch Selbstverständlich)
WP-Motobike
Inh. Weinstein Peter
Birkach 16
97496 Burgpreppach
Tel.: +49 (0) 9534 22 73 03
Fax.: +49 (0) 9534 22 73 01
Handy: +49 (0) 151 233 57 554
Öffnungszeiten
Di.- Fr. 10:00 - 18:00 Uhr
Sa.- 10:00 - 13:00 Uhr
Montags Geschlossen